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VfGH 30. 11. 2000, G 110, 111/99 (VERGABEWESEN)

JudikaturVERGABEWESENZfV 2002/365ZfV 2002, 154

§ 3 Abs 1 BundesvergabeG (Schwellenwert bei Bauaufträgen von mindestens 5 Mio ECU, darunter keine außenwirksame Verbindlichkeit der ÖNORM A 2050, nur Selbstbindungsvorschriften; Schwellenwerte gemeinschaftsrechtskonform, aber verfassungswidrig; Mangel eines vergabespezifischen Rechtsschutzes unsachlich, zivilgerichtlicher Schutz nicht ausreichend)

VfGH 30.11.2000, G 110, 111/99

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