§ 2 Abs 2 ZDG (Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung, Recht ruht vom zweiten Tag vor einer Einberufung zum Präsenzdienst bis zur Entlassung aus diesem)
VwGH 04.10.2000, 2000/11/0185, 0186
§ 2 Abs 2 ZDG (Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung, Recht ruht vom zweiten Tag vor einer Einberufung zum Präsenzdienst bis zur Entlassung aus diesem)
VwGH 04.10.2000, 2000/11/0185, 0186