§ 22 Abs 1 WRG (ortsfeste Wasserbenutzungsanlagen, Wasserberechtigter ist der jeweilige Eigentümer der Betriebsanlage oder Liegenschaft; Eigentum nicht Voraussetzung zur Antragstellung hinsichtlich Verleihung eines Wasserbenutzungsrechts; Parteistellung endet nicht mit Verlust des Eigentums)
VwGH 23.11.2000, 2000/07/0243