§ 31b WRG (Deponien; Grundsatz der Bewilligungspflichtigkeit; ausnahmsweise Bewilligungsfreiheit; keine Beweislast für das Vorliegen des Ausnahmetatbestandes; Abfallbegriff knüpft am Abfallbegriff des AWG an)
§ 138 Abs 1 WRG (wasserpolizeilicher Auftrag, Annex zur Bewilligungszuständigkeit.