§ 121 Abs 1 WRG (Überprüfung der Ausführung der Wasseranlage, Übereinstimmung mit erteilter Bewilligung; nachträgliche Genehmigung geringfügiger Abweichungen; Verdrängung der Anordnungsbefugnis nach § 138 Abs 1 lit a )
VwGH 10.08.2000, 99/07/0184
§ 121 Abs 1 WRG (Überprüfung der Ausführung der Wasseranlage, Übereinstimmung mit erteilter Bewilligung; nachträgliche Genehmigung geringfügiger Abweichungen; Verdrängung der Anordnungsbefugnis nach § 138 Abs 1 lit a )
VwGH 10.08.2000, 99/07/0184