§ 16 WRG (Widerstreit geplanter Wasserbenutzungen mit schon bestehenden Wasserrechten, Sicherung der auf bestehenden Wasserrechten beruhenden Ansprüche; Fragen der Abgrenzung des Vorliegens eines Widerstreits)
VwGH 20.10.2000, 99/07/0170
Die bel Beh geht im angef B davon aus, dass der mitbet Gd aufgrund des rk wasserrechtl BewB des LH von Krnt vom 17. 6. 1998 betreffend die Errichtung und den Betrieb einer Schmutzwasserkanalisation für die Ortschaften S und M ein bestehendes Wasserrecht iSd § 16 WRG zusteht. Dieses Wasserrecht werde durch das von der BH wasserrechtl bew Projekt behindert oder vereitelt, weil dieselben von der Kanalisation mitbet Gd zu entsorgenden Abwässer durch das beschwggstdl Projekt zu entsorgen wären.