§ 8 Abs 1 DVG (Dienstrechtsverfahren, Verpflichtung zur Berücksichtigung der zum Vorteil und zum Nachteil der Partei dienenden Umstände; überholtes Gutachten)
§ 14 Abs 1 BDG (Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit, von Amts wegen oder auf Antrag)