§ 59 Abs 1 AVG (Spruch, Erforderlichkeit einer bestimmten, deutlichen Abfassung; unklare Verweistechnik)
VwGH 10.08.2000, 2000/07/0027
Der Spruch des angef B umschreibt die den Bfn auferlegte Verpflichtung durch einen Verweis auf „die vom AmtsSV für Wasserbautechnik auf Seite 3 der beigeschlossenen VerhSchrift beschriebene Anschüttung auf der Uferkrone im Bereich des Grundstücks Nr 912, KG F, und darüber hinaus im selben Bereich“.