§ 13 Abs 3 AVG idF BGBl I 1998/158 (inhaltliche oder formelle Mängel, Verbesserungsauftrag; Anfrage an Gemeinde nach Zustellung eines Beseitigungsauftrages; Anfrage betreffend Nachbargrundstücke; Schreiben wäre als mögliche Vorstellung zu behandeln und Verbesserungsauftrag zu erteilen)
VwGH 29.08.2000, 99/05/0041