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VwGH 29. 11. 2000, 98/09/0204 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2002/282ZfV 2002, 132

§ 7 Abs 1 Z 4 AVG (Befangenheit, keine, Erstattung einer Strafanzeige durch frühere Beamtin des Landesarbeitsamtes und nunmehriges entscheidendes UVS-Mitglied)

VwGH 29.11.2000, 98/09/0204

Allein der Umstand der Erstattung einer Strafanzeige, die zur Einleitung eines StrafVerf führte, vermag noch keine Befangenheit des VerwOrgans zu begründen. Auch die Mitwirkung als frühere Sachbearbeiterin im LAA reicht für sich genommen nicht aus, dass Dr R sich deshalb der Amtsausübung im vorliegenden Fall zu enthalten gehabt hätte, oder dass allein deshalb eine „parteil“ Ausübung ihres Amtes (iS von § 7 Abs 1 Z 4 AVG) als wahrscheinl angesehen werden müsste (vgl VwGH 24.04.1995, 95/10/0035; 22.11.1994, 94/11/0211; 28.10.1980 in SlgNF 10.272/A). Abw.

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