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VwGH 10. 8. 2000, 2000/07/0080 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2002/252ZfV 2002, 124

§ 42 Abs 2 Z 1 VwGG (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes; Anlassfallwirkung)

VwGH 10.08.2000, 2000/07/0080

Der BeschwFall war einer der Anlassfälle für die Aufhebung der Wortfolge „von 50.000“ in § 39 Abs 1 lit a AWG (vgl VfGH 16.03.2000, G 312/97), und somit ist die Rechtslage für die Strafverhängung weggefallen. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.

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