Art 132 B-VG (Säumnisbeschwerde, Legitimation, keine; Entscheidungspflicht der belangten Behörde, keine; Antrag, Weiterleitung an zuständige Behörde, Antrag auf Zuständigkeitsentscheidung der belangten Behörde, keine)
§ 6 AVG (Zuständigkeit der Behörde; Weiterleitung von Anträgen, Erlöschen der Entscheidungspflicht der weiterleitenden Behörde)