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VwGH 8. 11. 2000, 99/04/0114 (TIERSCHUTZ)

JudikaturTIERSCHUTZZfV 2002/238ZfV 2002, 121

§ 9 Abs 1 Washingtoner Artenschutzübereinkommen-Durchführungsgesetz (Besitz oder Gewaltausübung betreffend verschiedener Exemplare - hier Seeadler -, Nachweis der rechtmäßigen Einführung, der Zucht der künstlichen Vermehrung in Gefangenschaft oder der Bestimmung für Forschungs-, Lehr- oder Zuchtzwecke; keiner durch Aussage des Beschwerdeführers und verschiedener Zeugen im Hinblick auf eindeutige Ergebnisse von Gutachten; Nachweispflicht auf Verlangen verschiedener Behörden, Verletzung, verschiedene Verwaltungsübertretungen)

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