§ 7 id Stammfassung Nö TierschutzG 1985 (Wildtierhaltung, ua nur Tiere ohne großes Bewegungsbedürfnis; Minks, Beiziehung von Sachverständigen zur Beurteilung von Domestikationsveränderungen und Bewegungsbedürfnis)
VwGH 27.05.1999, 97/02/0025
Mit dem im InstZug ergangenen angef B wurde der Bf für schuldig befunden, er habe „jedenfalls seit“ dem 8. 2. 1996 800 amerikanische Minks (Mustela vison), sohin Tiere, die keine Haustiere seien, die ihrer Art nach ein großes Bewegungsbedürfnis hätten, deren Haltung im Interesse ihres Lebens oder Gesundheit oder Arterhaltung nicht notwendig sei, und deren Haltung der zoolog Wissenschaft nicht diene, an einem näher genannten Standort ohne die gem § 7 Abs 2 des Nö TierschutzG, erforderl Bew entgegen § 7 Abs 1 leg cit gehalten und über ihn eine Strafe verhängt.