§ 5 Abs 1 StVO idF 19. Nov BGBl 1994/518 (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Verbot des Lenkens eines Fahrzeuges in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Alkomatergebnis, Sturztrunk, unmittelbare Auswirkung)
§ 1 AlkomatV (Feststellung der geeigneten Geräte; Anwendbarkeit als Beweismittel, Ausschluss mangels Notifizierung, keiner)