§ 10 Abs 1 StbG (Verleihung der Staatsbürgerschaft, Voraussetzungen, ua ununterbrochener ordentlicher Wohnsitz im Inland seit mindestens 10 Jahren)
§ 10 Abs 1 Z 2 lit a StbG (Verleihungshindernis, Verurteilung durch inländisches Gericht zu einer oder mehreren mit Vorsatz gegangenen strafbaren Handlungen zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten)