§ 20 Abs 1 Z 1 StbG idF vor BGBl I 1998/24 (Zusicherung der Verleihung der Staatsbürgerschaft für den Fall des Ausscheidens aus seinem bisherigen Staatsverband; der Entscheidung über das Verleihungsansuchen vorausgehender Verwaltungsakt, nach Erlassung keine Säumnis hinsichtlich Nichtentscheidung über Verleihungsansuchen)
Art 132 B-VG (Säumnisbeschwerde, Voraussetzungen, ua Bestehen einer Entscheidungspflicht der Verwaltungsbehörde)