§ 9 Abs 3 AlVG (Arbeitslosengeld; Unzumutbarkeit einer Beschäftigung außerhalb des Wohn- oder Aufenthaltsortes; Pendler mit Halbtagsbeschäftigung; Abwesenheit vom Wohnort in der Dauer von 11 bis 12 Stunden nicht unzumutbar)
VwGH 08.09.2000, 2000/19/0052