§ 35 Abs 2 Stmk SHG (örtliche Zuständigkeit der BH, Aufenthalt des Hilfsbedürftigen)
§ 55a Abs 2 Z 1 Stmk SHG (Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl 1996/53; örtliche Zuständigkeit der BH, Wohnort des Hilfsbedürftigen vor Aufnahme in die stationäre Einrichtung)