§ 3 Abs 5 Sbg PGG (Pflegegeld, Nachsicht vom Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft, soziale Härte aufgrund der persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse)
VwGH 04.10.2000, 99/11/0386
Für die Nachsicht vom Erfordernis der österr Staatsbürgerschaft sind hier die wirtschaftl Situation der Bfin und der für sie unterhaltspflichtigen Eltern einerseits und das voraussichtl Ausmaß des Pflegebedarfs andererseits von Bedeutung. Je größer dieser Bedarf ist, umso eher kann unter Bedachnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse von einer sozialen Härte gesprochen werden.