§ 40 Abs 2 Nö SHG (Leistungen von Trägern der Sozialhilfe, Verwaltungsrechtsweg bei subjektivem Recht auf die Leistung; Gewährung von Hilfen ohne Rechtsanspruch, Privatrechtsweg)
§ 40 Abs 2 Nö SHG (Leistungen von Trägern der Sozialhilfe, Verwaltungsrechtsweg bei subjektivem Recht auf die Leistung; Gewährung von Hilfen ohne Rechtsanspruch, Privatrechtsweg)