Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG (unabhängige Verwaltungssenate, Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, keine, Akte der Gerichtsbarkeit, nur bei Überschreitung des richterlichen Auftrages; gewaltsames Öffnen eines LKW und eines Garagentors, obwohl Schlüssel verfügbar gewesen wäre; Überschreitung; keine Überschreitung durch Schaffung von Unordnung bei Suche nach Bombenbauteilen im Rahmen einer Hausdurchsuchung)