§ 6 Abs 2 Übereinkommen über die Militärpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit, BGBl 1975/471 (Wohnsitz in Drittstaat; Wahlrecht, in welchen der Staaten, deren Staatsangehörigkeit er besitzt, er Militärdienst ableisten will)
VwGH 21.11.2000, 2000/11/0183