§ 15 Abs 2 MeldeG (behördliche Absicht der An-, Ab- oder Ummeldung, Verständigung des Meldepflichtigen, bei Einwendung Vornahme der An-, Ab- oder Ummeldung mit Bescheid)
VwGH 04.10.2000, 2000/11/0134
Eine ohne Erlassung eines förml Bes erfolgte amtswegige Abmeldung des Bfs ist rechtswidrig und rechtl unwirksam.