§ 27 Abs FMG 1 (vorläufige Beschlagnahme von Futtermittel, Zusatzstoffe und Vormischungen durch Aufsichtsorgane; begründeter Verdacht des Inverkehrbringens entgegen § 3 Abs 2 und 3 Z 1 bis 4 oder § 6 Abs 1 )
VwGH 23.11.2000, 99/07/0169
Der VwGH hält es für zul, dass aufgrund der durch fachkundige Erkenntnisse begründet nachgewiesenen Gefahr einer Gesundheitsschädigung durch einen in Futtermitteln verwendeten Stoff ein „vorläufiger Vorsorge-Aktionswert“ (VVA), also eine best Menge des als gefährl erkannten Stoffes im Futtermittel, festgelegt wird, ab welchem nach dem vorläufigen Wissensstand davon ausgegangen werden kann, dass der Verdacht der Eignung einer Gesundheitsschädigung oder Qualitätsbeeinträchtigung iSd § 3 Abs 2 FMG 1993 anzunehmen und damit eine vorläufige Beschlagnahme gem § 27 Abs 1 leg cit gerechtfertigt ist. Dies hat - wie bei dem hier verwendeten Stoff Dioxin - insb dann zu gelten, wenn zwar die grundsätzl Eignung einer Gesundheitsgefährdung feststeht, gesicherte wissenschaftl Erkenntnisse bzgl der Auswirkungen dieses Stoffes bei Verwendung in dem betroffenen Futtermittel jedoch fehlen.