§ 7 Abs 2 KOVG (Beschädigtenrente, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Einschätzung nach Richtsätzen, Verordnungsermächtigung)
§ 52 Abs 2 KOVG (ebenso, Neubemessung; hier Abweisung eines Verschlimmerungsantrages)
§ 3 RichtsatzV, BGBl 1965/150 (Gesamteinschätzung; Wahl der Richtsatzposition, rechtliche Beurteilung durch Behörde, zulässiger Austausch der Richtsatzpositionen durch Berufungsbehörde)