§ 12 Abs 3 FSG-GV (Person mit epileptischen Anfällen, Erteilung oder Belassung einer Lenkberechtigung der Gruppe 1 nur unter Einbeziehung einer befürwortenden fachärztlichen Stellungnahme)
VwGH 04.10.2000, 2000/11/0043
Unter epilept Anfällen „leidet“ eine Pers nur dann, wenn solche Anfälle wiederholt, wenn auch in unregelmäßigen oder größeren Abständen auftreten, sodass im Zeitpunkt der von der Beh zu treffenden E damit gerechnet werden muss, dass ein solcher Anfall in absehbarer Zeit wieder auftreten kann. Wenn aber, wie iFd Bfs, seit rund elf Jahren Anfallsfreiheit besteht, während des größeren Teiles dieser Zeit sogar eine ärztl Therapie gar nicht notwendig war und die Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines neuerl Anfalles im Hinblick auf diese Umstände äußerst gering geworden ist, kann nicht mehr davon die Rede sein, dass die betr Pers unter epilept Anfällen „leidet“. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.