§ 103 Abs 2 KFG (Pflichten des Zulassungsbesitzers, Lenkerauskunft, Benennung eines Auskunftspflichtigen)
§ 44a Abs 1 VStG (Straferkenntnis, Spruch, die als erwiesen angenommene Tat; unrichtige Lenkerauskunft; Bekanntgabe eines Auskunftspflichtigen, spruchgemäße Anlastung der unrichtigen Bekanntgabe eines Lenkers; wesentliche Unrichtigkeit, keine)