§ 46 Abs 2 UniStG (Nichtigerklärung von Beurteilungen, Bescheid des Studiendekans; Erschleichen, Begriff, Plagiat)
§ 54 Abs 4 UniStG (Anmeldung zu Fachprüfungen und kommissionellen Gesamtprüfungen, auf Antrag Bescheid des Studiendekans; Anwendbarkeit auf Gesamtprüfung in Form von Einzelprüfungen)