§ 50 Abs 2 GewO 1994 (gewerbliche Tätigkeiten außerhalb von Betriebsstätten, Verzehrprodukte; Versandhandel, Begriff; Voraussetzung des Zustandekommens von mehreren Rechtsgeschäften mit Letztverbrauchern über Initiative des Unternehmers, keine)
VwGH 08.11.2000, 2000/04/0190