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VwGH 8. 11. 2000, 2000/04/0147 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2002/155ZfV 2002, 95

§ 63 Abs 1 GewO 1994 (Namensführung und Bezeichnung der Betriebsstätten; übriger Geschäftsverkehr, Verwendung einer „anderen Bezeichnung“, keine bei bloßer Angabe einer Telefonnummer oder eines Postfaches; Pflicht zur Angabe einer Geschäftsanschrift, keine)

VwGH 08.11.2000, 2000/04/0147

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