§ 91 Abs 2 GewO 1994 (Entziehung der Gewerbeberechtigung; juristische Person, Entziehungsgründe in Person mit maßgebendem Einfluss, Auftrag zur Entfernung; alternative Anordnung Stellung zu nehmen oder zu entfernen, keine; eindeutiger Wortlaut der Aufforderung)
VwGH 08.11.2000, 2000/04/0132