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VwGH 8. 11. 2000, 2000/04/0111 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2002/151ZfV 2002, 95

§ 87 Abs 2 GewO 1994 (Entziehung der Gewerbeberechtigung, Absehen, Gewerbeausübung vorwiegend im Gläubigerinteresse; Voraussetzungen, Abschluss von Zahlungsvereinbarungen über alle bestehenden Forderungen und deren Erfüllung; Beitragsrückstand bei Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft ohne Ratenvereinbarung)

VwGH 08.11.2000, 2000/04/0111

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