§ 8 Abs 1 FrG. (Niederlassungsbewilligung; Rechtsakt, antragsbedürftiger; Antragslegitimation; Person mit gleichgelagerten Interessen)
VwGH 07.07.2000, 2000/19/0025
Der ZweitBf hat gegen den B des LH von Wien vom 29. 1. 1999 nicht nur als ges Vertreter seiner Tochter, sondern auch in eigenem Namen Berufung erhoben. Über diese Berufung ist bisher nicht entschieden worden. Aus dem nachgeholten B der bel Beh ergibt sich näml, dass diese nur die Berufung der ErstBfin erledigt hat. In seiner Berufung sah sich freilich auch der ZweitBf durch den erstinstanzl B in seinem Recht auf Schutz des Privat- und Familienlebens gem Art 8 MRK sowie in seinem Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt.