§ 36 Abs 2 Z 9 FrG (bestimmte, die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes rechtfertigende Tatsache; Eheschließung ohne Führung eines gemeinsamen Familienlebens, Leistung eines Vermögensvorteils)
VwGH 03.08.2000, 2000/18/0026
Die gegenüber der Ausweisung einen gravierenden Eingriff in die pers Sphäre darstellende Maßnahme des Aufenthaltsverbotes, ist iF einer rechtsmissbräuchl Eheschließung nur vorgesehen, wenn der Fremde für die Eheschließung einen Vermögensvorteil geleistet hat. Der G-Geber bewertet somit die von einem Fremden, der sich die rechtsmissbräuchl Eheschließung „erkauft“, ausgehende Gefährdung der öff Interessen höher als die Gefährdung dieser Interessen durch einen Fremden, der für die Eheschließung keinen Vermögensvorteil leistet.