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VwGH 29. 11. 2000, 98/09/0242 (ALLGEMEINES)

JudikaturALLGEMEINESZfV 2002/13ZfV 2002, 41

§ 26 Abs 1 AuslBG idF BGBl 1995/895 (Auskunftspflicht, Anzahl und Namen der beschäftigten Ausländer; keine Bekanntgabe der Identität eines angetroffenen Ausländers)

§ 26 Abs 4 AuslBG idF BGBl 1995/895 (ebenso, Identität von Personen)

§ 28 Abs 1 Z 2 lit c AuslBG idF BGBl 1995/895 (Strafbestimmungen, Verletzung der Auskunftspflicht)

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