§ 14 Abs 3 FrG (Erstniederlassungsbewilligung; Änderung des Aufenthaltszweckes, zulässige; Familiengemeinschaft)
VwGH 07.07.2000, 99/19/0076
Die bel Beh ging im angef B zum einen von der Unwirksamkeit der Änderung des Aufenthaltszweckes gem § 14 Abs 3 FrG 1997 aus und erachtete eine Prüfung des A unter dem Aspekt „Familiengemeinschaft mit dem Ehegatten“ nicht als notwendig. Der von der bel Beh geprüfte Aufenthaltszweck „Familiengemeinschaft mit dem Vater“ wurde von dieser gem § 21 Abs 1 bis 3 FrG 1997 aufgrund des Lebensalters der Bfin ausgeschlossen.