§ 54 FrG (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung; Antragstellung nur während eines Verfahrens zur Erlassung einer Ausweisung zulässig)
VwGH 01.08.2000, 97/21/0845
Für die amtswegige Einleitung eines AusweisungsVerf ist weder im FrG noch im AVG ein best VerfAkt vorgeschrieben (vgl - den gleich zu behandelnden Fall eines AufenthaltsverbotsVerf betreffend - VwGH 18.12.1998, 95/21/0981 = ). Der bel Beh ist daher insoweit zuzustimmen, als diese Einleitung auch bloß in interner Form erfolgen kann (vgl Walter/Mayer , VerwVerfRecht7, Rz 261). Aus§ 54 Abs 2 zweiter HS FrG lässt sich nichts Gegenteiliges erschließen; die gen Vorschrift sagt nichts darüber aus, dass das dort angeordnete „In-Kenntnis-Setzen“ schon bei Einleitung des AusweisungsVerf zu erfolgen habe, sie will vielmehr bloß sicherstellen, dass der Fremde rechtzeitig, dh vor rk Abschluss des AusweisungsVerf, von der Möglichkeit einer A-Stellung nach § 54 Abs 1 FrG informiert wird.