§ 54 Abs 1 FrG (Feststellung, Annahme der Bedrohung des Fremden in einem von ihm bezeichneten Staat)
VwGH 01.08.2000, 96/21/0521
Nach dem Wortlaut des § 54 Abs 1 FrG hat sich die Feststellung der Beh, ob stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass der Fremde gem § 37 Abs 1 oder 2 FrG bedroht ist, auf den „von ihm bezeichneten Staat“ zu beziehen. Eine Einschränkung auf jenen Staat, dessen Staatsbürgerschaft der Fremde besitzt, enthält das G nicht. Dies hat die bel Beh mit ihrer Auffassung, eine Feststellung gem § 54 Abs 1 FrG sei nur in Bezug auf jenen Staat zul, dessen Staatsbürgerschaft der Antragsteller besitzt, verkannt. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.