§ 3 Abs 1 Z 6 Nö ElektrizitätswesenG (ElWG) (gemeinschaftliche Verpflichtungen im Allgemeininteresse; unbeschadet Abkommen der EU mit Drittstaaten die Verringerung von Elektrizitätsimporten aus Drittstaaten)
§ 3 Abs 1 Z 6 Nö ElektrizitätswesenG (ElWG) (gemeinschaftliche Verpflichtungen im Allgemeininteresse; unbeschadet Abkommen der EU mit Drittstaaten die Verringerung von Elektrizitätsimporten aus Drittstaaten)