§ 13a Abs 1 GehG (Übergenüsse, Rückersatzverpflichtung außer bei gutgläubigem Empfang; objektive Erkennbarkeit des Übergenusses, bei Leistung an Dritten Bereicherungsanspruch nur gegen diesen)
VwGH 22.11.2000, 2000/12/0213
Beschw gegen Rückforderung eines Übergenusses nach Amtsverlust.