§ 30a Abs 1 Z 1 GehG idF BGBl 1972/214 (Verwendungszulage, Verrichtung von Diensten einer höheren Verwendungsgruppe; Vizeleutnant, Zugskommandant)
VwGH 18.10.2000, 99/12/0304
Es ist nicht erkennbar, dass der Bf zur gehörigen Besorgung der ihm übertragenen Geschäfte in erhebl Umfang (über 25 % seiner Gesamttätigkeit) höherwertige Dienste erbringen müsste, die einen Gesamtüberblick in militär Dingen erfordern. Abw.