§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung, Pflicht zur Auseinandersetzung mit Beweismitteln und deren Echtheit, „Zweifel“ nicht ausreichend, problemlose Ausreise ohne Prüfung der Ausreisekontrollen ohne Aussagekraft, 2- bis 3-monatiger weiterer nicht unbehelligter Verbleib, zeitlicher Konnex aufrecht; PPP in Pakistan)
VwGH 21.09.2000, 98/20/0362