§ 7 StarkstromwegeG (Leitungsanlage, Baubewilligung, Betriebsbewilligung, Voraussetzungen; kein Widerspruch mit dem öffentlichen Interesse an der Versorgung mit elektrischer Energie; Auflagen, damit die Leitungsanlage diesen Voraussetzungen entspricht; Abstimmung mit den vorhandenen Anlagen, Erfordernissen der Landeskultur, des Forstwesens ua öffentlicher Interessen; Parteistellung der betroffenen Grundeigentümer, subjektives Recht zur Hintanhaltung von Gesundheitsgefährdungen; allgemeine Gutachten zu Gefährdungen durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder bei besonderer Nahebeziehung nicht ausreichend)