§ 71 Abs 1 BDG (Erkrankung während des Erholungsurlaubes, Nichtanrechnung einer länger als drei Tage dauernden Erkrankung auf das Urlaubsausmaß, auch bei Überschneidung von bloß drei dieser Krankheitstage mit dem Urlaub)
VwGH 24.05.2000, 99/12/0197
Mit dem angef B wurde gem § 71 Abs 1 BDG festgestellt, dass drei Tage einer Erkrankung des Bf auf den Erholungsurlaub anzurechnen sind.