§ 2 lit d Z 1 Tir LBeamtenG 1998 (Anwendung bundesgesetzlicher Vorschriften, Aufzählung, PG, Absehen von der Kürzung der Bemessungsgrundlage nach § 4 Abs 3 PG bei Verursachung der Dienstunfähigkeit durch eine außerordentlich schwere Erkrankung oder ein außerordentlich schweres Gebrechen; gebundene Entscheidung, massive Minderung der Lebensqualität)
Art 130 Abs 2 B-VG (Ermessen, keines, gebundene Entscheidung trotz Kann-Bestimmung)