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VwGH 24. 5. 2000, 97/12/0185 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 2001/1604ZfV 2001, 785

§ 97 Oö LBeamtenG (Dienstbeurteilung; Wirksamkeit bis zu neuerlicher Beurteilung)

§ 103 Abs 2 Z 2 Oö LBeamtenG (ebenso, Mitteilung an den Beamten, Endgültigkeit der Dienstgebermitteilung bei Nichtanrufung der Dienstbeurteilungskommission)

§ 103 Abs 3 Oö LBeamtenG (Antrag bei der Dienstbeurteilungskommission; hier Zurückziehung, Wiederaufleben der Dienstgebermitteilung)

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