§ 2 Abs 2 AuslBG (Beschäftigung, Begriff; eigenmächtiges Heranziehen von Helfern durch Arbeitnehmer, Prüfung, ob zum eigenen Vorteil oder zu dem seines Arbeitgebers, Entgelteignung von Naturalien, hier aus Salaternte)
§ 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG (bewilligungslose Beschäftigung von Ausländern, Strafbestimmung)