Art 2 Abs 1 Rechtsmittel-RL 89/665/EWG (Vergaberecht, Nachprüfungsverfahren; Sicherstellung durch die Mitgliedstaaten, daß zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes die erforderlichen Befugnisse bestehen)
Dienstleistungs-RL 92/50/EWG (keine unmittelbare Anwendbarkeit angesichts der Umsetzung durch das Vlbg VergabeG 1998/20)