§ 47 Abs 1 AlVG (Mitteilung über den Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld)
§ 51 Abs 2 AlVG (Auszahlung der Leistungen, Barzahlung über die Postsparkasse, auf Antrag Überweisung auf ein Konto bei einer Kreditunternehmung; hoheitliches Handeln bei Auszahlung des Arbeitslosengeldes)